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   LSG Hamburg, 10.02.2011 - L 5 AS 84/08   

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https://dejure.org/2011,30071
LSG Hamburg, 10.02.2011 - L 5 AS 84/08 (https://dejure.org/2011,30071)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 10.02.2011 - L 5 AS 84/08 (https://dejure.org/2011,30071)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 10. Februar 2011 - L 5 AS 84/08 (https://dejure.org/2011,30071)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • SG Hamburg - S 4 AS 2511/07
  • LSG Hamburg, 10.02.2011 - L 5 AS 84/08
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 64/07 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Erstausstattung der Wohnung nach Trennung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 10.02.2011 - L 5 AS 84/08
    Bei dem Anspruch auf Leistungen für Erstausstattungen handelt es sich um einen eigenständigen abtrennbaren Streitgegenstand über den eine gesonderte Entscheidung des zuständigen Trägers ergehen kann (BSG, Urteil vom 19.9.2008, Az. B 14 AS 64/07 R; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.4.2010, Az. L 9 AS 267/09, beide in juris).

    Der Begriff der Erstausstattung ist bedarfsbezogen zu verstehen (BSGE 101, 268 = SozR 4-4200 § 23 Nr. 2, jeweils RdNr. 19; BSG SozR 4-4200 § 23 Nr. 5 RdNr 14).

  • BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 45/08 R

    Leistungen für Erstausstattungen der Wohnung auch nach vorherigem Verzicht auf

    Auszug aus LSG Hamburg, 10.02.2011 - L 5 AS 84/08
    Der Begriff der Erstausstattung ist bedarfsbezogen zu verstehen (BSGE 101, 268 = SozR 4-4200 § 23 Nr. 2, jeweils RdNr. 19; BSG SozR 4-4200 § 23 Nr. 5 RdNr 14).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2010 - L 9 AS 267/09

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Zugehörigkeit eines gebrauchten Fernsehgerätes

    Auszug aus LSG Hamburg, 10.02.2011 - L 5 AS 84/08
    Bei dem Anspruch auf Leistungen für Erstausstattungen handelt es sich um einen eigenständigen abtrennbaren Streitgegenstand über den eine gesonderte Entscheidung des zuständigen Trägers ergehen kann (BSG, Urteil vom 19.9.2008, Az. B 14 AS 64/07 R; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.4.2010, Az. L 9 AS 267/09, beide in juris).
  • SG Hildesheim, 15.03.2011 - S 54 AS 2194/08
    Er verweist zur Begründung auf die angefochtenen Bescheide und vertieft seine bisherigen Rechtsausführungen zuletzt unter Verweis auf das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 10. Februar 2011 - L 5 AS 84/08 -, abrufbar unter www.sozialgerichtsbarkeit.de, nach denen im Falle der Klägerin kein Bedarf für eine Erstausstattung, sondern ein Erhaltungs- und Ergänzungsbedarf hinsichtlich der Waschmaschine vorliege und dieser durch die Regelleistung zu decken sei.

    Die Kammer hält nach Durchführung der mündlichen Verhandlung, insbesondere des dort der Kammer zur Kenntnis gebrachten weiteren, neuen Tatsachenvortrags im Rahmen der persönlichen Anhörung der Klägerin sowie unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes zum Themenkomplex Erstausstattung (BSG, Urteil vom 24. Februar 2011 - B 14 AS 75/10 R -, vgl. dazu die Medieninformation Nr. 9/11 des BSG, abrufbar auf der Homepage des BSG) und des vom Beklagten in Bezug genommenen Urteils des Landessozialgerichts Hamburg vom 10. Februar 2011 - L 5 AS 84/08 -, abrufbar unter www.sozialgerichtsbarkeit.de, nach eingehender Beratung unter Abwägung des Für und Wider hinsichtlich des klägerseits geltend gemachten Anspruchs an ihrer Bewertung der Sach- und Rechtslage, wie sie noch im Gerichtsbescheid des Kammervorsitzenden vom 6. Mai 2010 zu Tage getreten ist, nicht weiter fest.

    Insofern hält die erkennende Kammer nach nochmaliger Überprüfung der Rechtslage unter Heranziehung des Urteils des Landessozialgerichts Hamburg vom 10. Februar 2011 - L 5 AS 84/08 -, abrufbar unter www.sozialgerichtsbarkeit.de, und intensiver Beratung an ihrer noch im Gerichtsbescheid vom 6. Mai 2010 vertretenen Rechtsauffassung nicht länger fest, sondern schließt sich nunmehr den Gründen der e.g. Entscheidung des LSG Hamburg an.

    Diese Rechtsfrage stellt sich in einer Mehrzahl von Fällen in der Praxis und ist einer vom vorliegenden Einzelfall losgelösten abstrakten Beantwortung zugänglich (vgl. auch SG Hamburg, Urteil vom 26. Juni 2008 - S 4 AS 2511/07 -, nachfolgend LSG Hamburg, Urteil vom 10. Februar 2011, a.a.O.).

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